Infos zum Eisenbahnfrachtbrief
Infos zum Eisenbahnfrachtbrief
Der Eisenbahnfrachtbrief ist ein Warenbegleitpapier. Er wird im Frachtgeschäft des Schienengüterverkehrs ausgestellt, wenn Güter mit dem Güterzug transportiert werden. Auf Englisch heißt der Frachtbrief Railway Consignment Note, im Französischen lautet der Name Lettre de Voiture Ferroviaire.
Allgemeine Infos zum Eisenbahnfrachtbrief
Im Gütertransport gibt es verschiedene Frachtbriefe. Werden Waren zu Wasser befördert, werden sie in der Binnenschifffahrt von Ladescheinen und in der Seeschifffahrt von Seefrachtbriefen begleitet. Für Transporte in der Luft sind Luftfrachtbriefe vorgesehen. Im Güterverkehr auf der Straße wiederum werden CMR-Frachtbriefe ausgestellt. Und im Güterverkehr auf der Schiene gibt es die Eisenbahnfrachtbriefe.
Wie grundsätzlich alle Frachtbriefe bescheinigt auch ein Eisenbahnfrachtbrief, dass der Frachtführer ein genau bezeichnetes Frachtgut für den Transport im Güterzug übernommen hat. Der Frachtführer ist in diesem Fall das Eisenbahnunternehmen, das den Transport durchführt.
Seit Juli 2006 ist der internationale Eisenbahnfrachtbrief üblich. Seine Grundlage bildet ein internationales Übereinkommen zum Eisenbahnfrachtverkehr, das im Anhang B die Beförderung von Gütern regelt. Dabei wird die übernationale Vereinbarung mit CIM abgekürzt. Deshalb wird der internationale Eisenbahnfrachtbrief auch als CIM-Frachtbrief bezeichnet.
Für den CIM-Frachtbrief gibt es einen einheitlichen Vordruck, der in den meisten europäischen Ländern und auch ein paar außereuropäischen Staaten zum Einsatz kommt. Ausgestellt wird ein internationaler Eisenbahnfrachtbrief vom Versender in fünffacher Ausfertigung.
Die Aufgabe und Funktion des Eisenbahnfrachtbriefs
Der CIM-Frachtbrief dokumentiert, dass der Versender einen Beförderungsauftrag erteilt hat. Wenn das beauftragte Eisenbahnunternehmen die Ware übernimmt, kennzeichnet es den Frachtbrief mit einem Abfertigungsvermerk. Diese Ausfertigung verbleibt als Versandnachweis beim Versender. Weil es sich bei dem Exemplar um ein Duplikat handelt, wird auch vom Duplikatfrachtbrief oder Frachtbriefdoppel gesprochen. Im deutschen Binnenverkehr kann auch ein EVO-Frachtbrief ausgestellt werden. Das ist ein Frachtbriefdoppel nach den Vorschriften der Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Das Frachtbrief-Original begleitet die Ware. Damit wird der Frachtbrief zum Warenbegleitschein. Gleichzeitig erhält der Frachtführer durch den Besitz des Frachtbriefs ein nachträgliches Dispositionsrecht. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die beförderten Waren beim Empfänger ankommen, kann er Frachtführer also darüber verfügen.
Die drei weiteren Ausfertigungen des Eisenbahnfrachtbriefs sind für bahninterne Zwecke vorgesehen.
Die Geschichte des Eisenbahnfrachtbriefs
Der erste Land-Frachtbrief, der in Europa zum Einsatz kam, wurde im Jahr 1337 von einem Dogen aus Venedig ausgestellt. Bis zum ersten Eisenbahnfrachtbrief sollte es aber noch ein bisschen dauern. Die ersten beiden Exemplare datieren nämlich aus den Jahren 1849 und 1856. Sie stammen von den bayerischen Eisenbahn-Verwaltungen. Im Oktober 1856 urteilte dann das Königliche Oberste Appellationsgericht in München, dass zu einem bestehenden Eisenbahnfrachtbrief keine mündlichen Nebenabsprachen erlaubt sind.
Im Mai 1861 folgten dann im Rahmen des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches zum ersten Mal genaue Regelungen zum Eisenbahntransport. Dabei ging es in den Vorschriften in erster Linie um Haftungsfragen. Mit der Eisenbahn-Verkehrsordnung traten im November 1892 schließlich gesetzliche Vorgaben für die Inhalte von Eisenbahnfrachtbriefen in Kraft. Gleichzeitig war ab diesem Zeitpunkt ein Eisenbahnfrachtbrief mit den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten bei jeder Sendung Pflicht.
Der heute übliche, internationale CIM-Frachtbrief ist seit Mitte 2006 im Einsatz.
Rechtliche Aspekte zum Eisenbahnfrachtbrief
Für den Eisenbahnfrachtbrief greift das Frachtrecht aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Allerdings enthält das HGB keine spezifischen Regelungen für den Eisenbahnfrachtbrief, sondern regelt nur Frachtbriefe im Allgemeinen.
Der CIM-Frachtbrief, den der Versender und der Frachtführer gemeinsam unterschreiben, belegt zum einen, dass und worüber ein Frachtvertrag zustande gekommen ist. Zum anderen ist der CIM-Frachtbrief der Nachweis dafür, dass der Frachtführer das Transportgut für die Beförderung übernommen hat. Das führt im Ergebnis zu einer Beweislastumkehr. Denn solange nicht das Gegenteil beweisen ist, ist davon auszugehen, dass die angeführten Tatsachen vorliegen.
Auch wenn der CIM-Frachtbrief in fünf Ausfertigungen erstellt wird, würden nach deutschem Frachtrecht schon drei Original-Exemplare genügen. Die Papiere müssen vom Versender unterschrieben werden. Er kann aber verlangen, dass der Frachtführer den Frachtbrief ebenfalls unterzeichnet.
Die Haftung dafür, dass der Eisenbahnfrachtbrief richtig und vollständig ausgefüllt ist, trägt der Versender. Dafür verbleibt aber auch das Verfügungsrecht über das Frachtgut bei ihm. Deshalb kann er bestimmen, dass das Eisenbahnunternehmen die Ware nicht weiterbefördert oder die Lieferung an einen anderen Ort, einen anderen Bahnhof oder einen anderen Empfänger erfolgen soll.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Eisenbahnfrachtbrief letztlich nur ein Warenbegleitpapier und ein Versandnachweis ist, der den Abschluss eines Frachtvertrags belegt. Anders als zum Beispiel der Schiffsfrachtbrief im Seehandel ist der Eisenbahnfrachtbrief aber kein Konnossement und hat damit nicht den Status eines Wertpapiers.
Allerdings handelt es sich beim Eisenbahnfrachtbrief um ein Sperrpapier. Denn das Verfügungsrecht über die transportierte Ware, das der Versender während der Beförderung dem Frachtführer überlässt, geht mit der Ablieferung auf den Empfänger über.
Anschrift
HanseWaggon Mobile Instandhaltung GmbH & Co. KG
Stresemannstraße 72
28207 Bremen
Geschäftszeiten
Mo-Fr: 08:00 – 16:30 & nach Vereinbarung
Sa und So: nach Vereinbarung
Kontakt:
Rufen Sie uns an
Tel: +49 (421) 619 63 841
Fax: +49 (421) 619 63 843
E-Mail: info@hanse-waggon.de
Fünffache Ausfertigung von einem Frachtbrief… Natürlich brauchen alle Beteiligten entlang der Transportkette einen Nachweis. Doch im digitalen Zeitalter und mit dem Umweltschutz vor Augen, sollte es doch möglich sein, einfachere Lösungen zu finden.